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- Let’s talk about money: Vermögenswirksame Leistungen – dein Benefit beim Vermögensaufbau
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Vermögenswirksame Leistungen – ein Wortungetüm wie es deutscher nicht sein kann. Doch hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich ein Benefit für den Vermögensaufbau. Warum? Der Staat fördert die Vermögensbildung der Bevölkerung. Bis zu 40 Euro pro Monat können einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Zuschuss von ihrem Arbeitgeber erhalten. Nicht nur Berufseinsteiger, sondern viele, die bereits mitten im Berufsleben stehen. In Deutschland haben mehrere Millionen Arbeitnehmende Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen[1]. Keine VL erhalten Selbständige oder Rentnerinnen und Rentner; neue Mitarbeitende bekommen die Leistungen meist erst nach Beendigung der Probezeit. Hinzu können weitere Förderungen und Prämien kommen – darauf gehen wir später noch ein. Die genaue Höhe der Zahlung hängt dabei von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen ab.
VL ist für alle da
Schön und gut, aber wieviel Geld gibt‘s nun pro Monat? Nähere Angaben finden sich im Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag – falls nicht, am besten mal bei HR (Human Resources) nachfragen. Besteht Klarheit, wie hoch die monatliche VL-Rate ist, kann diese in eine von vier staatlich geförderten Anlageformen gesteckt werden. Das kann ein Bausparvertrag sein, ein Banksparplan, ein Fondssparplan oder auch eine Baukredittilgung (doch nur für diejenigen, die bereits eine Immobilie besitzen und diese abbezahlen).[2]
Vier für alle Fälle – die Anlageformen für VL
1. Der gute alte Bausparvertrag
Wie so oft gibt es Vor- und Nachteile bei den einzelnen Optionen. Ein Bausparvertrag kann dann Sinn ergeben, wenn du dir bereits sicher bist, dass du Häuslebauer oder -erwerber werden möchte. VL-Einzahlungen werden wie bei einem konventionellen Sparplan verzinst. Interessant dürfte für Immobilienbesitzer in spe das Recht auf ein zinsgünstiges Baudarlehen sein. Diese Option wird mit Abschluss des Bausparvertrages erworben. Zudem ist bereits zu Beginn klar, wie viele Zinsen du erhältst und welche Konditionen du beim möglichen Darlehen zu erwarten hast. Sieben Jahre wird hier eingezahlt, danach kann über das Sparguthaben verfügt oder das Baudarlehen in Anspruch genommen werden. Das Sparguthaben ist – sofern du keine Wohnungsbauprämie[3] für einen ab 2009 geschlossenen Bausparvertrag in Anspruch nimmst – nicht zweckgebunden. Es kann also frei verwendet werden. Anders verhält sich der Fall beim Bauspardarlehen. Das darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden – also z.B. für den Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie.
2. Ein Klassiker: der Banksparplan
Bei einem Banksparplan handelt es sich in den meisten Fällen um einen verzinsten Ratensparvertrag, der dadurch einen planbaren Wertzuwachs bieten kann. Die Zinsen können variabel oder fest sein und am Laufzeitende kann es je nach Anbieter einen Bonus geben. Über sechs Jahre insgesamt wird in den VL-Banksparplan eingespart, anschließend folgt ein Ruhejahr, in dem keine Einzahlungen bis zum Ablauf des Kalenderjahres erfolgen. Wer Wert auf eine vergleichsweise sichere Anlage legt, ist beim Banksparplan an der richtigen Adresse. Zu beachten gilt allerdings, dass die Zinszahlungen oft nicht besonders hoch sind und die Arbeitnehmersparzulage hier nicht zum Einsatz kommt (hierzu später mehr). Das ist eine Besonderheit dieser Option.
3. Rendite-Rallye: der Fondssparplan
Neben den bereits genannten Optionen gibt es auch die Möglichkeiten in einen Fonds- oder ETF-Sparplan einzusparen. Damit beteiligst du dich an der Entwicklung der Aktienmärkte und kannst erste Erfahrung mit den Unternehmensbeteiligungen sammeln. Denn die Bedingung ist: Der Fonds oder ETF muss über einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent verfügen. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden sechs Jahre angespart, im siebten Jahr ruht der Vertrag bis zum Ablauf des Kalenderjahres. Ausgewählte Online-Plattformen, z.B. Comdirect oder MorgenFund, kennzeichnen übrigens VL-fähige ETFs. Das kann dabei helfen, sich im Angebotsdschungel zurechtzufinden. VL-Sparen mit Aktienfonds zählt trotz möglicher Wertschwankungen übrigens zu den renditestärkeren Sparmöglichkeiten für Vermögenswirksame Leistungen. Beispielsweise konnte der MSCI World Index[4] – der über ein ETF abgebildet werden kann[5] - in den vergangenen zehn Jahren eine durchschnittliche Rendite von 9,73 Prozent erzielen.[6] Seit Ende des Jahres 1987 sind es 8,5 Prozent im Jahresdurchschnitt.[6] Dies ist natürlich keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung.
4. Für Haus- oder Wohnungsbesitzer: die Baukredittilgung
Wer bereits eine Immobilie besitzt bzw. das Baudarlehen hierfür noch abbezahlen muss, kann die VL ebenso zu diesem Zweck einsetzen. Auch hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder wird ein Teil der Rate durch die VL ersetzt, sodass weniger von dem eigenen Geld zur Begleichung der Schulden aufgewendet werden muss. Oder der Tilgungsanteil der Rate wird erhöht, sodass das Darlehen schneller abbezahlt ist. Auch hier wird wieder 6 Jahre angespart und im siebten Jahr ruht die Einzahlung.
Bei allen vier Möglichkeiten solltest du aber auf jeden Fall im Blick behalten, dass Kosten wie zum Beispiel eine Abschlussgebühr oder jährliche Kontoführungs- oder Depotgebühren anfallen können.
Welche Förderungen gibt es?
Okay, was wird nun gefördert und womit? Da gibt es einerseits die bereits erwähnte Arbeitnehmersparzulage und andererseits die Wohnungsbauprämie.
Die Arbeitnehmersparzulage bei VL-Fondssparplänen
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat Vermögenswirksame Leistungen. Hier gelten klar definierte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden können. Mit einem Azubigehalt wird es hier wahrscheinlich keine Probleme geben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf grundsätzlich höchstens 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro) betragen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, werden zum Beispiel bei Fondssparplänen 20 Prozent der Vermögenswirksamen Leistungen gefördert, soweit diese 400 Euro (Verheiratete: 800 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigen.[7] Hier gibt es also maximal 80 Euro (Verheiratete: 160 Euro) pro Jahr an Arbeitnehmersparzulage für einen Fonds-/ETF-Sparplan.[7] Um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen, muss zusammen mit der Steuererklärung ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Und dies bis spätestens zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, in dem die Vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.
Die Arbeitnehmersparzulage bei Bausparverträgen und der Baukredittilgung
Beim Bausparvertag und der Baukredittilgung gelten andere Förderhöhen, die Einkommensgrenzen sind aber dieselben wie beim Fondssparplan. Gefördert werden neun Prozent der Vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro (Verheiratete: 940 Euro) im Kalenderjahr nicht übersteigen.[7] Maximal 43 Euro (Verheiratete: 86 Euro) pro Jahr. Allerdings gibt es einen Vorteil des Bausparvertrags, denn Sparer können die Wohnungsbauprämie erhalten.[7]
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Bausparer können die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen höchstens 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) beträgt. Gefördert werden hierfür pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten.[7] Als Wohnungsbauprämie gibt es zehn Prozent extra vom Staat auf die im Jahr eingezahlten Beiträge, sofern sie mindestens 50 Euro im Kalenderjahr betragen. Zahlen Singles 700 Euro auf den Bausparvertrag ein, gibt´s vom Staat also 70 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten, die 1.400 Euro einzahlen, entsprechend das Doppelte – also 140 Euro.[7] Hierbei gibt es ebenfalls eine Sache zu beachten. Sollten Bausparer für die Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen bereits Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage erheben, können sie die Wohnungsbauprämie nur für Beträge erhalten, die über die Vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinausgehen. So gesehen sind also zusätzliche Bausparbeiträge zu leisten, um in den Genuss beider Förderungen zu kommen.[7]
Nichts zu verschenken
Fazit: Vermögensaufbau direkt mit Ausbildungsbeginn starten
So, das war ja einiges an Informationen. Gerade in der jetzigen Phase, wo eventuell viel auf einen einprasselt. Aber es kann sich lohnen, direkt beim Ausbildungsstart auch mit dem Vermögensaufbau zu beginnen. Oder auch später – es ist nie zu spät… Eine Sache gibt es allerdings noch zu beachten. Zwar gibt es vom Staat Geld für den Vermögensaufbau, doch gleichzeitig werden Steuern fällig. Um dies zu vermeiden, unbedingt einen Freistellungsauftrag[8] bei der Bank bzw. dem Broker einrichten.
Wenn es dann so weit ist und das erste Gehalt auf dem Bankkonto ankommt, bleibt nach Abzug aller Kosten eventuell was vom Salär übrig. Und hiervon kann vielleicht auch etwas zurückgelegt und auf diese Weise die Sparquote erhöht werden. Diese liegt in Deutschland übrigens bei etwa elf Prozent des Einkommens[9]. Ein Fun Fact, der bei der nächsten Mittagspause ganz entspannt den Kolleginnen und Kollegen erzählt werden kann – ohne sich auf dem Weg in die Kantine zu verlaufen.