DWS Investment S.A. unterliegt und entspricht allen Gesetzen und Vorschriften, einschließlich des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“) und der CSSF-Verordnung 10-4 zur Umsetzung der Richtlinie 2010/43/EU der Kommission, jeweils in der aktuellen Fassung.
DWS Investment S.A. hat sicherzustellen, dass alle Fonds, für die DWS Investment S.A. als Verwaltungsgesellschaft fungiert, den OGAW IV Vorschriften entsprechen.
Die Gesetze sehen insbesondere vor, dass DWS Investment S.A. über folgende Verfahren verfügt:
Darüber hinaus hat DWS Investment S.A. durch ein Due Diligence-Verfahren sichergestellt, dass alle im Prospekt beschriebenen Dienstleister diese Anforderungen in dem nach den vorstehend genannten Gesetzen und Vorschriften erforderlichen Umfang erfüllen. Dies wird kontinuierlich überwacht.
Die Tätigkeiten von DWS Investment S.A. im Bereich des Investment- und Bankgeschäfts werden in Luxemburg durch die CSSF reguliert. In Einklang mit Artikel 102(1)(e) des Gesetzes von 2010 befindet sich der Hauptsitz von DWS Investment S.A. in Luxemburg unter der Anschrift 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.
DWS Investment S.A. führt detaillierte Aufzeichnungen über die interne Organisation, einschließlich der Aufgabenverteilung und der hierarchischen Struktur. Zudem verfügt DWS Investment S.A. über detaillierte Vereinbarungen mit ihren Dienstleistern, aus denen die übertragenen Aufgaben und das Verfahren für die Überwachung und den Austausch von Informationen mit den einzelnen Dienstleistern hervorgehen.
Elektronische Datenverarbeitung
DWS Investment S.A. verwendet elektronische Systeme und Verfahren, die die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten im Besitz von DWS Investment S.A. in vollem Umfang gewährleisten. Die Datenverarbeitung erfolgt durch einen spezialisierten Dienstleister unter der Aufsicht von DWS Investment S.A..
Rechnungslegungsverfahren
Die Buchhaltung wurde der im Prospekt genannten Verwaltungsstelle übertragen, die der ständigen Aufsicht durch DWS Investment S.A. untersteht. DWS Investment S.A. ist jederzeit in der Lage, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jedes Fonds zu identifizieren und rechtzeitig Finanzberichte vorzulegen, die ein wahrheitsgetreues und angemessenes Bild der Finanzlage vermitteln und in Einklang mit allen anwendbaren Rechnungslegungsstandards und -vorschriften stehen.
Compliance und interne Revision
DWS Investment S.A. erfüllt, entweder direkt oder über ihre Dienstleister, alle nach den maßgeblichen Gesetzen zu erfüllenden Verpflichtungen im Bereich Compliance und interne Revision. Insbesondere unterliegen die Mitarbeiter von DWS Investment S.A. einer Reihe von DWS Investment S.A.-spezifischen und konzernweiten Richtlinien des DB Konzerns.
Eigengeschäfte von Mitarbeitern
Für alle Mitarbeiter von DWS Investment S.A. gelten beim Abschluss von Eigengeschäften strikte Einschränkungen. Insbesondere haben die Interessen der Fondsanleger jederzeit Priorität.
Mögliche Interessenkonflikte, die sich im Rahmen der Geschäftstätigkeit von DWS Investment S.A. ergeben können, sind im Prospekt im Abschnitt „Risikofaktoren“ erläutert.
DWS Investment S.A. verfügt über belastbare interne Verfahren, die eine Reihe von Maßnahmen zur Steuerung dieser Interessenkonflikte vorsehen.
DWS Investment S.A. verwendet verschiedene Risikosteuerungsinstrumente, die auf das Risikoprofil der einzelnen Fonds zugeschnitten sind. Manche dieser Instrumente werden schon in der Entwicklungsphase des Fonds, d. h. vor der Auflegung und dem Vertrieb, angewandt.
DWS Investment S.A. verwendet eine große Bandbreite quantitativer Instrumente und Kennzahlen für die Überwachung und Steuerung von Risiken. Entsprechend ihrer Verfahren überprüft DWS Investment S.A. fortlaufend die Eignung und Verlässlichkeit ihrer quantitativen Instrumente und Kennzahlen im Hinblick auf das sich wandelnde Risikoumfeld. Einige dieser Instrumente werden in mehreren Risikokategorien eingesetzt, während andere auf die speziellen Merkmale bestimmter Risikokategorien zugeschnitten sind.
DWS Investment S.A. hat das Risikomanagement und die Überwachung der Anlageverwaltung auf eigene Verantwortung und Kosten an den jeweiligen im Prospekt genannten Anlageverwalter und Fondsverwalter bzw. die Depotbank übertragen, die jeweils durch DWS Investment S.A. überwacht werden. Diese Dienstleister erstatten DWS Investment S.A. über die Risikokontrolldaten Bericht. Darüber hinaus legt jeder Dienstleister dem Verwaltungsrat der Fonds und DWS Investment S.A. zur Vorbereitung jeder Sitzung des Verwaltungsrats einen Tätigkeitsbericht vor, der interne Kontroll- und Risikomanagementinformationen enthält. Die Risikokontrollen der Dienstleister erfolgen unabhängig von DWS Investment S.A..
Das Beschwerdeverfahren von DWS Investment S.A. ist in einem Dokument festgelegt, dass unentgeltlich bei DWS Investment S.A. angefordert werden kann.
Die Richtlinien für die Ausübung von Stimmrechten durch DWS Investment S.A. können unentgeltlich bei DWS Investment S.A. angefordert werden.
Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der Verwaltungsrat der Fonds weiterhin für die Ausübung der mit den im Vermögensportfolio der Fonds gehaltenen Instrumente verbundenen Stimmrechte verantwortlich bleibt. Nähere Informationen sind am Sitz des jeweiligen Fonds erhältlich.
DWS Investment S.A. handelt bei Entscheidungen über Handelsgeschäfte oder die Platzierung von Aufträgen zur Ausführung durch Dritte immer im besten Interesse der von DWS Investment S.A. verwalteten Fonds.
DWS Investment S.A. unterliegt einer Best Execution-Politik. Die Einhaltung dieser Politik wird regelmäßig überprüft. Die Politik selbst wird jährlich und bei wesentlichen Änderungen überprüft. Informationen hierzu können unentgeltlich von DWS Investment S.A. angefordert werden.
Derzeit hat DWS Investment S.A. nicht die Absicht, Soft-Dollar- oder Cash-Commission-Vereinbarungen abzuschließen oder Händlern oder Brokern in Bezug auf Geschäfte für Rechnung der Fonds sonstige Nachlässe zu gewähren bzw. diese in Anspruch zu nehmen.
Detaillierte Informationen zu Soft-Commission-Vereinbarungen sind dem Jahres und Halbjahresbericht des jeweiligen Fonds zu entnehmen.
Die abschließende Verantwortung gegenüber den Anlegern für die Durchführung der an die Dienstleister übertragenen Aufgaben und Pflichten liegt beim Verwaltungsrat. Die entsprechenden Verfahren sind in internen Unterlagen von DWS Investment S.A. festgelegt, die bei der CSSF eingereicht wurden. Der Inhalt dieser Unterlagen wird gegenüber den Anlegern der Fonds nicht offengelegt.