Risikohinweise
Bitte beachten Sie, dass Xtrackers ETFs und ETCs weder kapitalgeschützt noch garantiert sind. Anlegerinnen und Anleger sollten bereit und in der Lage sein, Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals zu tragen. Der Wert von Xtrackers ETFs oder ETCs kann steigen oder fallen; vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investitionen in Xtrackers ETFs oder ETCs sind mit Risiken verbunden. Eine Übersicht der damit verbundenen Risiken finden Sie unter der Registerkarte „Risiken und Hinweise".
Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS
Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen und Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Date | Von Sep 2016 bis Sep 2017 | Von Sep 2017 bis Sep 2018 | Von Sep 2018 bis Sep 2019 | Von Sep 2019 bis Sep 2020 | Von Sep 2020 bis Sep 2021 | Von Sep 2021 bis Sep 2022 | Von Sep 2022 bis Sep 2023 | Von Sep 2023 bis Sep 2024 | Von Sep 2024 bis Sep 2025 | Von Sep 2025 bis Sep 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtrendite (EUR) | -- | -- | 0,33% | 14,27% | 28,72% | -19,56% | 17,24% | 33,35% | 15,34% | 12,49% |
| Referenzwert (USD) | -- | -- | 3,52% | 16,41% | 29,95% | -17,60% | 21,03% | 35,64% | 17,73% | 14,96% |
Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die oben ausgewiesene Wertentwicklung versteht sich nach Abzug der Fondsgebühren sowie etwaiger Indexnachbildungskosten. Die Berechnung der Wertentwicklung des ETF beinhaltet reinvestierte Dividenden. Grün dargestellte Werte sind ≥ 0, und rot dargestellte Werte sind < 0. Die Farben sind kein Indikator für die Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zu seinem Index.
Die Wertentwicklung wird auf Basis der Werte zum letzten Geschäftstag des jeweiligen Berichtsmonats berechnet.
Die Berechnungen der Wertentwicklung des Index und der Tracking-Differenz basieren auf dem nicht abgesicherten Index und der nicht abgesicherten Anteilsklasse desselben Teilfonds MSCI USA UCITS ETF 1C für alle Zeiträume.
Die Pauschalgebühr (auch „TER“ oder Gesamtkostenpauschale genannt) bezeichnet eine Gebühr, die sich aus der Fixgebühr und der Verwaltungsgesellschaftsgebühr (auch „Management Fee“) zusammensetzt. Die Fixgebühr bezeichnet die von der Gesellschaft für jeden einzelnen Teilfonds zu zahlende Gesamtgebühr im Hinblick auf gewöhnliche Gebühren, Aufwendungen und Kosten, die diesem Teilfonds entstehen. Die Verwaltungsgesellschaftsgebühr ist eine Gebühr die an die Verwaltungsgesellschaft des ETFs gezahlt wird. Details zu den Gebühren siehe Verkaufsprospekt, Sektion „Gebühren und Aufwendungen“.
Die MSCI USA UCITS ETF WERDEN NICHT VON MSCI INC. ("MSCI") ODER EINEM SEINER ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN, INFORMATIONSANBIETER ODER EINER ANDEREN DRITTPARTEI, die an der Zusammenstellung, Berechnung oder Erstellung eines MSCI-Index beteiligt ist oder damit in Verbindung steht, gesponsert, befürwortet, verkauft oder beworben (zusammenfassend die "MSCI-PARTEIEN"). DIE MSCI-INDIZES SIND DAS AUSSCHLIESSLICHE EIGENTUM VON MSCI. MSCI UND DIE NAMEN DER MSCI-INDIZES SIND DIENSTLEISTUNGSMARKEN VON MSCI ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND WURDEN FÜR DIE NUTZUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE VOM PRINCIPAL LIZENZIERT. KEINE DER MSCI-PARTEIEN GIBT GEGENÜBER DEM EMITTENTEN ODER DEN EIGENTÜMERN DIESER FONDS ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE HINSICHTLICH DER RATSAMKEIT EINER ANLAGE IN FONDS IM ALLGEMEINEN ODER IN DIESE FONDS IM BESONDEREN ODER DER FÄHIGKEIT EINES MSCI-INDEXES, DIE ENTSPRECHENDE AKTIENMARKTENTWICKLUNG ABZUBILDEN. MSCI ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SIND DIE LIZENZGEBER BESTIMMTER MARKEN, DIENSTLEISTUNGSMARKEN UND HANDELSNAMEN SOWIE DER MSCI-INDIZES, DIE VON MSCI OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DIESER FONDS ODER DER EMITTENTEN ODER EIGENTÜMER DIESER FONDS ODER ANDERER NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN BESTIMMT, ZUSAMMENGESTELLT UND BERECHNET WERDEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN IST VERPFLICHTET, DIE BEDÜRFNISSE DES EMITTENTEN ODER EIGENTÜMERS DIESER FONDS ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON BEI DER BESTIMMUNG, ZUSAMMENSTELLUNG ODER BERECHNUNG DER MSCI-INDIZES ZU BERÜCKSICHTIGEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN IST FÜR DIE BESTIMMUNG DES ZEITPUNKTS, DER PREISE ODER DER MENGEN DIESER FONDS, DIE AUSGEGEBEN WERDEN SOLLEN, ODER FÜR DIE BESTIMMUNG ODER BERECHNUNG DER GLEICHUNG ODER DES ENTGELTS, IN DIE DIESE FONDS ZURÜCKGENOMMEN WERDEN KÖNNEN, VERANTWORTLICH ODER HAT SICH DARAN BETEILIGT. Darüber hinaus hat keine der MSCI-Parteien irgendeine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Emittenten oder den Eigentümern dieser Fonds oder irgendeiner anderen Person oder Einrichtung im Zusammenhang mit der Verwaltung, Vermarktung oder dem Angebot von MSCI USA UCITS ETF. OBWOHL MSCI DIE INFORMATIONEN ZUR AUFNAHME IN ODER ZUR VERWENDUNG BEI DER BERECHNUNG DER MSCI-INDIZES AUS QUELLEN BEZIEHT, DIE MSCI FÜR ZUVERLÄSSIG HÄLT, ÜBERNIMMT KEINE DER MSCI-PARTEIEN EINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE FÜR DIE ORIGINALITÄT, GENAUIGKEIT UND/ODER VOLLSTÄNDIGKEIT EINES MSCI-INDEX ODER DARIN ENTHALTENER DATEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN ÜBERNIMMT EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DER EMITTENT DER FONDS, DIE EIGENTÜMER DER FONDS ODER EINE ANDERE NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON DURCH DIE VERWENDUNG EINES MSCI-INDEXES ODER DARIN ENTHALTENER DATEN ERZIELEN KÖNNEN. KEINE DER MSCI-PARTEIEN ÜBERNIMMT EINE HAFTUNG FÜR FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN VON ODER IN VERBINDUNG MIT EINEM MSCI-INDEX ODER DARIN ENTHALTENEN DATEN. FERNER GIBT KEINE DER MSCI-PARTEIEN AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN JEGLICHER ART AB, UND DIE MSCI-PARTEIEN LEHNEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF JEDEN MSCI-INDEX UND ALLE DARIN ENTHALTENEN DATEN AB. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN HAFTEN DIE MSCI-PARTEIEN IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE, INDIREKTE, BESONDERE, STRAFENDE, FOLGE- ODER ANDERE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE), SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. Kein Käufer, Verkäufer oder Inhaber dieses Wertpapiers, Produkts oder Fonds oder eine andere natürliche oder juristische Person darf einen MSCI-Handelsnamen, ein MSCI-Warenzeichen oder eine MSCI-Dienstleistungsmarke verwenden oder darauf verweisen, um dieses Wertpapier zu sponsern, zu unterstützen, zu vermarkten oder zu fördern, ohne sich zuvor mit MSCI in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob die Erlaubnis von MSCI erforderlich ist. Unter keinen Umständen darf eine natürliche oder juristische Person ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MSCI eine Zugehörigkeit zu MSCI behaupten.
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Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften unterstützen diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefern, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die DWS übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
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