Risikohinweise
Bitte beachten Sie, dass Xtrackers ETFs und ETCs weder kapitalgeschützt noch garantiert sind. Anlegerinnen und Anleger sollten bereit und in der Lage sein, Verluste bis hin zum vollständigen Verlust des investierten Kapitals zu tragen. Der Wert von Xtrackers ETFs oder ETCs kann steigen oder fallen; vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Investitionen in Xtrackers ETFs oder ETCs sind mit Risiken verbunden. Eine Übersicht der damit verbundenen Risiken finden Sie unter der Registerkarte „Risiken und Hinweise".
Wichtiger Sicherheitshinweis: Warnung vor Betrugsversuchen im Namen der DWS
Uns ist aufgefallen, dass Betrüger im Internet und in sozialen Medien die Marke „DWS“ sowie Namen von DWS-Mitarbeitern missbrauchen. Dabei kommen gefälschte Webseiten, Facebook-Seiten, WhatsApp-Gruppen, sowie Apps zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass die DWS keine Facebook-Botschafterprofile oder WhatsApp-Chats betreibt.
Wenn Sie unerwartet Anrufe, Nachrichten oder E-Mails erhalten, die angeblich von der DWS stammen, seien Sie vorsichtig. Geben Sie keine persönlichen Daten preis und leisten Sie keine Zahlungen.
Verdächtige Aktivitäten können Sie an info@dws.com melden – idealerweise mit allen relevanten Dokumenten. Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die örtlichen Behörden und ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen.

Die Pauschalgebühr (auch „TER“ oder Gesamtkostenpauschale genannt) bezeichnet eine Gebühr, die sich aus der Fixgebühr und der Verwaltungsgesellschaftsgebühr (auch „Management Fee“) zusammensetzt. Die Fixgebühr bezeichnet die von der Gesellschaft für jeden einzelnen Teilfonds zu zahlende Gesamtgebühr im Hinblick auf gewöhnliche Gebühren, Aufwendungen und Kosten, die diesem Teilfonds entstehen. Die Verwaltungsgesellschaftsgebühr ist eine Gebühr die an die Verwaltungsgesellschaft des ETFs gezahlt wird. Details zu den Gebühren siehe Verkaufsprospekt, Sektion „Gebühren und Aufwendungen“.
Der STOXX® Europe 600 INDEX (der "Index") und die darin enthaltenen Daten und Marken werden bereitgestellt von STOXX Ltd. oder Qontigo Index GmbH unter einer Lizenz zur Verfügung gestellt. STOXX Ltd. und Qontigo Index GmbH waren nicht waren in keiner Weise an der Erstellung der berichteten Informationen beteiligt, geben keine Garantie und schließen und schließen jegliche Haftung aus (sei es durch Fahrlässigkeit oder anderweitig) - einschließlich und ohne Einschränkung für die Genauigkeit, Angemessenheit, Korrektheit, Vollständigkeit, Aktualität und Eignung für einen bestimmten Zweck - in Bezug auf in Bezug auf die gemeldeten Informationen oder in Bezug auf Fehler, Auslassungen oder Unterbrechungen im Index oder seinen Daten. Jegliche Verbreitung oder Weitergabe solcher Informationen, die sich auf STOXX Ltd. oder Qontigo Index GmbH ist untersagt.
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Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Wertpapierdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/65/EU (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Markets in Financial Instruments Directive – „MiFID II“) anbieten, bestimmte neue Auflagen hinsichtlich des Vertriebs von Investmentfonds im Rahmen der jeweiligen Durchführungsgesetze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einhalten.
Gemäß den neuen Regeln sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, den Zielmarkt für jedes von ihnen vertriebene Finanzinstrument zu ermitteln bzw. zu überprüfen und genauer zu bestimmen. Dies bedeutet, sie müssen die Art(en) von Kunden angeben, mit deren Bedürfnissen, Eigenschaften und Zielen das Finanzinstrument kompatibel ist. Ferner führt MiFID II neue Offenlegungspflichten in Bezug auf die Kosten ein, die sowohl auf quantitativer, als auch auf qualitativer Ebene auf eine steigende Kostentransparenz für Anleger abzielen. Dementsprechend müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen dem Kunden sämtliche relevanten Kosten offenlegen, d. h. sowohl hinsichtlich der Wertpapierdienstleistung als auch hinsichtlich des Produkts. Diese Kosten müssen zusammengefasst und sowohl ex ante (also vor dem Kauf eines Produkts durch den Kunden) sowie mitunter auch ex post während der Haltedauer auf mindestens jährlicher Basis zur Verfügung gestellt werden.
Die der DWS angehörenden Vermögensverwaltungsgesellschaften unterstützen diesen Prozess, indem sie die maßgeblichen Daten an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen liefern, um es diesen zu ermöglichen, ihre neuen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Im Interesse einer gesteigerten Transparenz werden die Zielmarktangaben und wesentliche Informationen zu den Produktkosten unter MiFID II zusätzlich nachstehend für den betreffenden Investmentfonds angegeben.
Wichtige Hinweise:
Die folgenden Daten werden auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt und sind für sich genommen, ohne weitere Erläuterungen und zusätzliche Informationen, d. h. insbesondere die Informationen, die in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen) enthalten sind, möglicherweise nicht ausreichend oder geeignet, um einen potenziellen Anleger beim Treffen einer sachkundigen Anlageentscheidung zu unterstützen. Daher wird empfohlen, dass Anleger zudem sorgfältig die Verkaufsunterlagen vor einer möglichen Anlageentscheidung lesen und, insbesondere bei Fragen, Rücksprache mit ihrem Anlageberater halten.
Die Informationen zu den laufenden Produktkosten können von den Angaben zu Kosten in den entsprechenden Verkaufsunterlagen des Investmentfonds (z. B. den wesentlichen Anlegerinformationen) abweichen. Dies liegt darin begründet, dass die Anforderungen zur Angabe der laufenden Kosten und Gebühren auf Produktebene gemäß den neuen MiFID-II-Regeln über die bestehenden Offenlegungsverpflichtungen, die für Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen ihrer jeweiligen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen (d. h. der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und deren jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen) gelten, hinausgehen. Beispielsweise sind die geschätzten Transaktionskosten eines Investmentfonds nicht Bestandteil der Beschreibung der laufenden Kosten in den wesentlichen Anlegerinformationen, die von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden. Im Rahmen von MiFID II muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen jedoch solche Kosten als Bestandteil der Kosten des Produkts rechtzeitig vor einer Anlageentscheidung eines potenziellen Anlegers offenlegen. Somit können die nachstehend als „Gesamte laufende Kosten des Produkts“ angegebenen laufenden Kosten in Verbindung mit dem Produkt aufgrund von Unterschieden bei der Berechnungs- und Offenlegungsmethodik von den Verkaufsunterlagen des Fonds abweichen.
Die DWS übernimmt außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten keinerlei Verantwortung oder Haftung bezüglich der Daten.
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